Gemeinsam gegen sexualisierte & interpersonelle Gewalt im Sport - Schweigen schützt die Falschen!
Gegen sexualisierte Gewalt
Vorbeugen, Aufklären, Hinsehen und Handeln
Als einer der großen Sportvereine in Haltern möchten wir uns für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere für alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen einsetzen. Gerade Kinder und Jugendliche benötigen unseren ganz besonderen Schutz. Bei uns im Verein sollen sie sich sicher fühlen. Wir möchten ihnen helfen ihre Stärken zu erkennen und den Mut zu entwickeln in schwierigen Situationen Hilfe einzufordern.
Wir folgen den Grundsätzen eines umfassenden Kinder-und Jugendschutzes und treten für körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Wir pflegen eine Kultur des Hinsehens zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport.
Die Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens verantwortlicher Trainerinnen und Trainer soll dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.
Ehrenkodex TuS Sythen von 1923 e.V.
Als Mitglieder des TuS Sythen verpflichten wir uns zu einem respektvollen und sicheren Umgang miteinander. Unser Ziel ist es, eine Atmosphäre des Vertrauens, der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts zu schaffen, in der sich alle Mitglieder sicher fühlen.
1. Respekt und Fairness
Wir achten die Würde aller Mitglieder und anderen Beteiligten. Diskriminierung, Mobbing oder Gewalt, ob physisch, psychisch oder sexualisiert, haben keinen Platz in unserem Verein. Wir gehen respektvoll mit
Schiedsrichter*innen, Kampfrichter*innen, Trainer*innen, Übungsleiter*innen oder Betreuer*innen, Sportler*innen, Eltern, Erziehungsberechtigten, Begleitpersonen und allen anderen Beteiligten um.
2. Vorbildfunktion
Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen und Vorstandsmitglieder übernehmen eine Vorbildfunktion. Sie handeln verantwortungsvoll und achten auf einen fairen und respektvollen Umgang in allen Bereichen des Vereinslebens.
3. Schutz von Kindern und Jugendlichen
Das Wohl von Kindern und Jugendlichen steht an erster Stelle. Körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt werden nicht toleriert. Alle Aktivitäten im Verein erfolgen unter
Berücksichtigung ihrer Sicherheit und ihres Schutzes. Niemand wird zu Handlungen oder Übungen gezwungen, die er oder sie nicht ausführen möchte.
4. Transparenz und Kommunikation
Wir fördern eine offene und transparente Kommunikation. Probleme und Missstände können jederzeit angesprochen werden. Die Ansprechpartner*innen für den Schutz vor Gewalt sind für alle Vereinsmitglieder erreichbar.
5. Verantwortung im Umgang miteinander
Körperliche Berührungen erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person. Sexistische, beleidigende oder diskriminierende Sprache wird nicht geduldet. In Umkleiden und Duschen achten wir auf die Privatsphäre und Intimsphäre aller Beteiligten.
6. Prävention und Krisenintervention
Alle Beteiligten verpflichten sich, bei Verdacht auf Missbrauch oder Gewalt sofort die entsprechenden Ansprechpartner*innen zu informieren. Unser Krisenplan regelt das Vorgehen in solchen Fällen, um schnell und angemessen zu handeln.
Der TuS Sythen von 1923 e.V. steht für ein wertschätzendes Miteinander und einen respektvollen Umgang auf und neben dem Sportplatz und der Turnhalle.
Handlungsleitfaden Gegen sexualisierte Gewalt
Vorbeugen, Aufklären, Hinsehen und Handeln
1. Respektvolle Umgangssprache
Wir verzichten auf sexistische, beleidigende oder gewalttätige Äußerungen. Dies fordern wir auch von allen Vereinsmitgliedern, Teilnehmer*innen und anderen Beteiligten ein.
2. Keine Alleingänge bei Aktivitäten
Training oder Vereinsfahrten werden nur in Anwesenheit von mindestens zwei Aufsichtspersonen durchgeführt, vorzugsweise eines männlichen und eines weiblichen Betreuers. Diese Maßnahme dient der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sowie der Aufsichtspflicht.
3. Trennung der Umkleidekabinen
Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden getrennt genutzt. Das Betreten durch Übungsleiter*innen erfolgt nur im Notfall und nach vorheriger Ankündigung. Dabei sollen die Kinder aufgefordert werden, sich etwas überzuziehen.
4. Keine gemeinsame Nutzung der Duschen
Trainer*innen, Übungsleiter*innen oder Betreuer*innen und Kinder/Jugendliche duschen niemals zusammen. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre der Kinder gewahrt bleibt.
5. Körperkontakt nur mit Zustimmung
Bei notwendigem körperlichem Kontakt (z. B. Trösten oder Hilfestellung) wird die Zustimmung der Kinder und Jugendlichen eingeholt. Dazu sollten vorab Fragen wie „Ist es in Ordnung, wenn ich dir helfe?“ oder „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“ gestellt werden. Bei
Körperkontakt soll auf die Reaktionen des Gegenübers geachtet und entsprechend reagiert werden.
6. Betreuung beim Toilettengang
Kleinere Kinder werden beim Toilettengang nicht allein begleitet. Eine Absprache mit den Eltern ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen mit deren Einverständnis erfolgen.
7. Vier-Augen-Prinzip
Alle Aktivitäten, insbesondere Einzelgespräche, sollten nach Möglichkeit immer unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips durchgeführt werden. Das sorgt für Transparenz und Sicherheit.
8. Einhaltung des Ehrenkodex
Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen verpflichten sich, den Ehrenkodex und den Handlungsleitfaden des Vereins zu unterzeichnen und die dort festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten. Die Eltern und Kinder werden regelmäßig darüber informiert.
9. Verhalten bei Vereinsfahrten
Vereinsfahrten werden grundsätzlich von mehreren Betreuer*innen begleitet, um die Sicherheit der Teilnehmer*innen zu gewährleisten. Die Teilnahme an Übernachtungen erfolgt nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
10. Krisenintervention und Ansprechpartner
Bei Verdachtsfällen von Missbrauch oder Gewalt werden sofort die entsprechenden Ansprechpartner*innen informiert. Ein klarer Krisenplan regelt das weitere Vorgehen, um die Sicherheit und den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten.
Dieser Leitfaden dient als präventive Maßnahme, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein zu schützen und sicherzustellen, dass die sportlichen Aktivitäten in einem sicheren und respektvollen Umfeld stattfinden.
Der Handlungsleitfaden und das Schutzkonzept werden jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Ansprechpartner/innen
Lena Gerdemann
lena.gerdemann@tussythen.de
Jasper Menze
jasper.menze@tussythen.de
Petra Völker
KSB Recklinghausen
Geschäftssführerin
petra.voelker@ksb-re.de
Telefon: 02364 – 50 67 400
Externe Anlaufstelle & unabhängige Beratungsstelle des LSB NRW für Betroffene von sexuellen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung
Petra Ladenburger & Martina Lörsch
Rechtsanwältinnen
Tel. 0221 97 31 28-54
»E-Mail
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