Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen
Sie verarbeiten im Rahmen Ihrer Tätigkeit für den Verein personenbezogene Daten. Daher sind Sie zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit, verpflichtet.
Die geforderte Verpflichtungserklärung können Sie hier abgeben.