Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen

Sie verarbeiten im Rahmen Ihrer Tätigkeit für den Verein personenbezogene Daten. Daher sind Sie zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit, verpflichtet.
Die geforderte Verpflichtungserklärung können Sie hier abgeben.

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    Sie verarbeiten im Rahmen Ihrer Tätigkeit für den Verein personenbezogene Daten. Daher werden Sie hiermit zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit, verpflichtet. Ihre Verpflichtung besteht umfassend. Sie dürfen personenbezogene Daten nur auf Weisung verarbeiten und dürfen Dritten diese Daten nicht unbefugt mitteilen oder zugänglich machen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den Mitgliedern im Verhältnis zum Verein um Dritte handelt. Daten eines Mitglieds dürfen nicht ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung) an andere Mitglieder weitergegeben werden. Ihre Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit für den Verein fort. Verstöße gegen das Gebot der Vertraulichkeit nach europäischem Datenschutzrecht mit einer Geldbuße von bis zu 20 Mio. € belegt oder gar mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann (vgl. Art. 83 DSGVO, §§ 42, 43 BDSG). Datenschutzverstöße und Verstöße gegen andere Geheimhaltungspflichten können zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Pflichten bedeuten und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen, z.B. Abmahnung, fristlose oder fristgerechte Kündigung, Schadensersatzpflicht. Datenschutzverstöße können mit sehr hohen Bußgeldern für den Verein belegt werden, die unter Umständen zu Ersatzansprüchen auch Ihnen gegenüber führen können. Mitarbeitende/rArbeitnehmer/in Ein Exemplar dieser Verpflichtungserklärung und das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung mit dem Abdruck der einschlägigen Vorschriften erhalten Sie nach Absenden des Formulars. Ein Ausfertigung dieser Erklärung wird zu den Vereinsakten genommen. Sie erhalten nach Absenden des Formulars eine Bestätigungsmail mit einer Ausfertigung Ihrer Erklärung.